Videoüberwachung
Allgemein
Bildverarbeitende Personenaufzeichnungen sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Aus gutem Grund bestehen bei professionellen Systemen zur Videoüberwachung für Unternehmer Regelwerke, um DSGVO konforme Daten zu erheben. So wird sichergestellt, nur Bildmaterial aufzuzeichnen und auszuwerten, welches für einen konkreten Anlass gesammelt wird und bei dem für die aufgezeichneten Personen die Möglichkeit zur Einsicht der Bilder bestehen. Eine Anonymisierung der Bilder durch eine Verpixelung kann die Personenrechte darüberhinausgehend unterstützen. Zudem wird festgelegt, für welchen Zeitraum die Bilder selbst überhaupt gespeichert werden dürfen.
Der Zweck von Videoaufzeichnungen kann dabei sehr vielfältig sein. Für den Betreiber einer Parkraumbewirtschaftung sind die Zeiten interessant, in denen Fahrzeuge auf einem Parkplatz verweilen oder welche Parkplätze frei sind, um diese weithin sichtbar grün zu kennzeichnen. Im Rahmen einer Perimetersicherung ist hingegen interessant, wer eine Grenze überschreitet, um nachfolgende Maßnahmen einleiten zu können. Im Retail Bereich können die Systeme genutzt werden, um Diebstahl zu erkennen oder Warenhotspots besser auswerten zu können.
Planung
Vor der Installation eines Systems zur Videoüberwachung ist es zunächst wichtig, den späteren Zweck der zu verbauenden Anlage zu erkennen. Reicht es aus, zu erkennen ob ein Mensch in den Überwachungsbereich eintritt oder muss diese Person eindeutig identifiziert werden? Die Antwort auf diese Frage bestimmt die Sensorqualität, Objektiveinstellung und Datenmenge im Netzwerk. Ist die Beleuchtung im Objekt ausreichend, um auf zusätzliche Beleuchtungen durch IR oder Weißlichtstrahler verzichten zu können? Welche Anforderungen stellt die IT des Betreibers an den Errichter der Videoüberwachung? Häufig scheitern gute Kamerasysteme an einer zu geringen Bandbreite im Kundenseitigen Netzwerk. Dürfen die Bilder das interne Netzwerk verlassen, um auf physikalisch externen Geräten gesichtet zu werden?
Darüber hinaus ist die DSGVO konforme Auslegung des Systems mit dem Datenschutzbeauftragten und Betriebsrat abzustimmen, um spätere interne Konflikte frühzeitig zu umgehen und Bußgelder abzuwenden.
Auf der Grundlage einer umfassenden Dokumentation der vorgenannten Punkte, kann eine saubere Planung erstellt werden, welche im späteren Betrieb die Schutzziele der Anlage erfüllt.
Komponenten
Die Auswahl zuverlässiger Komponenten vereinfacht den späteren Betrieb der Videoüberwachung. Dazu gehören nicht nur Kameras, die ausschließlich mit den ihnen zugewiesenen Netzwerkteilnehmern kommunizieren. Switche, welche auf die Größe der Datenpakete ausgelegt sind und sämtliche Kameras ausreichend über PoE versorgen, stellen die Übertragung der Signale sicher. Das alles funktioniert jedoch nur dann, wenn die strukturierte Verkabelung des Gebäudes die benötigten Datenmengen transportieren kann. Und zuletzt muss der NVR oder DVR über ausreichende Festplattenkapazitäten verfügen, um die Bilder speichern zu können.
Unsere Leistungen
Wir bieten Ihnen sämtliche Dienstleistungen für die normgerechte Planung, Errichtung, Inbetriebnahme und Service einer zuverlässigen Videoüberwachung an. Die im Bereich Rechenzentren, Justizvollzugsanstalt, Lebensmittelindustrie und Gewerbeeinheiten gesammelte Erfahrung sichert Ihnen zu, zum Zeitpunkt der Abnahme ein funktionsfähiges Videoüberwachungssystem in Ihrem Gebäude vorzufinden. Zudem stellen wir sicher, dass für Ihr Videoüberwachungssystem die Dokumentation konform zur DSGVO zur Verfügung steht.
Für den Raum Niedersachsen, Hannover, Wolfsburg, Braunschweig, Bremen, Göttingen, Hamburg und Ostwestfalen beraten wie Sie gerne, welchen Nutzen Sie aus unserer Erfahrung ziehen können.